Aufnahme-Information 1976/1977


Schule
22 Hinderer Road, Apapa
Telefon 47203
Postanschrift: P.o.Box 294, Apapa/Nigeria

Nebenstellen
10 Degema Close, Apapa
und
Strabag-Siedlung, Ikeja (am Flughafen)

Schulleitung
Hans-Henning von Münchow

Sekretariat
Doris Wentzel

Schulträger
Deutscher Schulverein in Lagos
(German School Society in Lagos,
Registered in Nigeria)
Bankverbindung: Barclays Bank, Apapa

Deutsche Schule Lagos
Die Deutsche Schule wurde am 1.Juni 1964 eröffnet. Sie ist eine Privatschule des "Deutschen Schulvereins in Lagos", der sich aus deutschsprachigen Eltern zusammensetzt. Die Schule wird von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Auftrag des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland als Expertenschule, d.h. als Schule für Kinder deutscher Fachleute in Lagos, finanziell gefördert.
Von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) wird die Schule als "Deutsche Auslandschule, die zur Schlussprüfung führt" anerkannt.

Lage
Die Schule befindet sich noch auf einem angemieteten 3500m2 grossen Grundstück in der Hinderer Road 22 in Apapa. Die Gebäude wurden zwischen 1965 und 1972 ausschliesslich mit Hilfe deutscher, schweizerischer und anderer an der Schule interessierter Firmen errrichtet; alle Klassenzimmer sind klimatisiert.
Der Garten, der eine Reihe ausgewählter tropischer Pflanzen enthält, wird als Pausenhof benutzt, ein Teil dient als behelfsmässiger Sportplatz.
Aus Raummangel sind die unteren Klassen zur Zeit in der Nebenstelle Degema Close 10 untergebracht. Das Wohnhaus auf dem ca. 2000m2 grossen Grundstück wurde ursprünglich als Kindergarten verwendet und bietet vier klimatisierte Schulräume unterschiedlicher Grösse. In einer weiteren Nebenstelle (am Flughafen Ikeja) werden eine 1. und eine 2. Klasse unterrichtet.

Schulneubau
Wegen der wachsenden Zahl der Schüler ist ein Schulneubau unerlässlich.
Ein ausreichend grosses Schulgrundstück in Isolo wurde der Schule vom Lagos State zugesagt. Der Bau einer neuen Schule soll in allernächster Zeit beginnen.
Ein Teil des Schulgeldes ist für den Neubau bereits zweckgebunden.

Lehrkräfte
Während der Schulleiter und eine Reihe von Lehrkräften von der ZfA entsandt werden, bemüht sich die Schule, ausgebildete Lehrerinnen als Ortskräfte dem Bedarf entsprechend - einzustellen.

Aufbau der Schule
Die Schule umfasst zur Zeit die Grundschule mit Klassen 1 bis 4, die Hauptschule mit Klassen 5 bis 9, Realschul- und Gymnasialklassen von Klasse 5 bis Klasse 10.
Hauptschüler erhalten den Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren, in besonderen Fällen nach dem 10. Schuljahr.
Die Schlussprüfung an Deutschen Auslandschulen wird unter Leitung eines Prüfungsbeauftragten der KMK am Ende des 10. Schuljahres durchgeführt. Das Schlusszeugnis berechtigt zum Eintritt in eine Fachoberschule bzw. in die 11. Klasse eines Gymnasiums.

Unterrichtszeit
Das Schuljahr beginnt theoretisch jeweils am 1.August und endet am 31.Juli des folgenden Jahres.
Die Ferien verteilen sich auf Weihnachstferien, etwa drei Wochen, Osterferien, etwas eine Woche, grossen Ferien, etwa neun Wochen, von Anfang Juli bis Anfang September.
Die tägliche Schulzeit beginnt um 7:45 Uhr und endet - entsprechend dem Stundenplan - 10:05 Uhr, 11:45 Uhr oder 13:20 Uhr, am Sonnabend 11:50 Uhr. Die Apapa-Klassen im Schichtunterricht haben täglich von 10:20 Uhr bis 12:35 Uhr Unterricht. Jeweils der erste Sonnabend im Monat ist schulfrei.

Schülertransport
Soweit es die Verkehrsverhältnisse zulassen, werden Schüler ausserhalb Apapas mit schuleigenen Bussen zur Schule gefahren und wieder nach Hause gebracht.

Versicherung
Alle Schüler werden von der Schule gegen Unfall versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf jede schulische Veranstaltung vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr zur elterlichen Wohnung. Er gilt auch bei Streik und Unruhen. Die Versicherung deckt die Arzt-, Behandlungs- und Krankenhauskosten die 50 Naira übersteigen.

Unterricht
Die Unterrichtssprache ist in allen Altersstufen Deutsch. Der Gesamtunterricht in den ersten Klassen wird nach ganzheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt (Ganzwortmethode, Schreibschrift). Die Umweltkunde in der 3. und 4. Klasse umfasst die mannigfachen Bereiche unserer afrikanischen Umgebung und das Land Nigeria.
In der 4.Klasse setzt der Englischunterricht als für alle verbindliche Fremdsprachen ein.
In der 5.Klasse treten an die Stelle der Umweltkunde als neue Fächer Geographie, Geschichte, Sozialkunde und Biologie.
In der 6.Klasse erscheint neu das Fach Physik.
Ab der 7.Klasse werden die Schüler, die eine zweite Fremdsprache erlernen (Französisch), in besonderen Klassen zusammengefasst, während Realschüler mit nur einer Fremdsprache und Hauptschüler verstärkten Unterricht in Deutsch, Englisch oder Mathematik und einen Kurs Technisches Zeichnen erhalten.
In der 9.Klasse entscheiden sich die Oberschüler für ihr Wahlfach (3 Stunden wöchentlich), das bis zur Schlussprüfung verbindlich belegt wird: Kurs Physik oder Chemie (2 Stunden), Kurs Mathematik (1 Stunde), oder Latein (3 Stunden).
Bei Bedarf und ausreichender Zahl von Fachlehrerstunden bietet die Schule ausserdem an:
- F- und C-Flötenunterricht,
- christliche Religionslehre (5. und 6. Klasse),
- Handballtraining,
- Schwimmtraining,
Jedes Jahr nimmt die Schule an den Bundejugendspielen teil.
Die Arbeitspläne in allen Klassen entsprechen allgemeinen deutschen Normen und sind von der KMK anerkannt.

Zeugnisse
Zeugnisse werden Ende Januar und vor den grossen Ferien verteilt. Die Versetzung in die nächsthöhere Klasse wird nur im Julizeugnis ausgesprochen.
Erläuterungen der Zensuren:
1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend, 4 = ausreichend; 5 = mangelhaft; 6 = ungenügend.
Alle Zeugnisse werden in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Lehr- und Lernmittel
Gemessen an der Zahl der Schüler und den Raummöglichkeiten, ist die Schule hinlänglich mit akustisch-visuellen Unterrichtsmitteln ausgestattet und besitzt für alle Fächer die notwendigen Lehrmittel, die ständig ergänzt und den sich ändernden Anforderungen der Schule angepasst werden.
Schulbücher sind weitgehend Spenden der ZfA und werden leihweise ausgegeben. Eine Schülerbücherei seht allen Jungen und Mädchen zur Verfügung.

Spenden
Die Schule (nicht jedoch der Schülertransport) wird von der ZfA regelmässig finanziell unterstützt.
Die laufenden Ausgaben Kosten für den Betrieb der Schule in all seinen Bereichen, d.h. für Lehr- und Lehrmittel, für Mieten und Ausstattung, Reinigung und Instandhaltung, für Löhne und Gehälter, sind so hoch, dass der Haushalt durch die Schulgebühren nicht gedeckt ist.
Die Schule ist deshalb immer wieder auf die Spenden von Firmen und auf die Hilfe einzelner angewiesen.

Gebührenordnung
Bei der Anmeldung wird für jedes Kind eine Aufnahmegebühr von Naira 120.--; die Prämie für die Unfallversicherung von Naira 5.-- und eine Schulbuchumlage von Naira 10.-- erhoben.
Schulgeld pro Quartal:
  • Mitglieder für ein Kind Naira 126.--
  • Mitglieder für zwei Kinder Naira 234.--
  • Mitglieder für drei Kinder Naira 336.--
  • Mitglieder für vier Kinder Naira 438.--
  • Nichtmitglieder für ein Kind Naira 126.--
  • Nichtmitglieder für zwei Kinder Naira 240.--
  • Nichtmitglieder für drei Kinder Naira 354.--
  • Nichtmitglieder für vier Kinder Naira 468.--
Im ersten Quartal werden die Prämien für die Versicherung (Naira 5.--) und die Schulbuchumlage (Naira 10.--) fällig. Auf begründeten schriftlichen Antrag kann für den Schulbesuch Schulgeldermässigung gewährt werden, worüber der Vorstand des Schulvereins entscheidet. Weil keine Rechnung verschickt werden, bittet der Schulverein darum, alle fälligen Gebühren jeweils am Anfang eines Quartals mit gekreuztem Scheck zu zahlen oder dem Schüler in bar mitzugeben.

Aufnahme und Abgang von Schülern
Die Anmeldung des Schülers erfolgt durch die Eltern. (Erziehungsberechtigten). Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
  • Pass oder Kinderausweis
  • gegebenenfalls Abgangszeugnis der letzten Schule
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter oder sein Vertreter, in besonders gelagerten Fällen ein Prüfungsausschluss. Mit der Aufnahme in die Schule wird für die Erziehungsberechtigten die festgelegte Ordnung an der Schule verbindlich. Jeder Schüler erhält nach der Aufnahme einen Schülerausweis mit Lichtbild.
Soll ein Schüler die Schule verlassen, so bedarf es der Abmeldung durch den Erziehungsberechtigten. Das Abmeldeformular, unter Umständen ein Abgangszeugnis, kann erst ausgehändigt werden, wenn der abgehende Schüler alle Leihgaben der Schule ordnungsgemäss zurückgegeben hat und das Schulgeld bis zum Monatsende gezahlt ist.

Schulbesuch
Nach Aufnahme in der Schule ist der Schüler zu pünktlicher und regelmässiger Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen seiner Klasse und der Schule verpflichtet. Die dem Schüler ausgehändigte Hausordnung ist zu beachten. Eine Befreiung von den Leibesübungen für mehr als drei Wochen kann nur dann ausgesprochen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt. Ein nichtkonfessioneller Religionsunterricht ist für die Klassen 1-4 ordentliches Lehrfach; eine Befreiung wird nur auf Antrag der Eltern gewährt. Ist ein Schüler durch Krankheit am Schulbesuch verhindert, so haben die Erziehungsberechtigten den Grund des Fehlens spätestens am dritten Tag dem Klassenlehrer mitzuteilen.
Für Schüler, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder in einer Wohngemeinschaft leben, in der ansteckende Krankheiten nachgewiesen sind, gelten die Vorschriften des deutschen Schulseuchenerlasses. Eine Beurlaubung ist stets rechtzeitig vorher durch den Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer zu beantragen. Sie kann nur in dringenden Fällen (z.B. Heimaturlaub der ganzen Familie) gewährt werden. Die Erziehungsberechtigten tragen dann allein die Verantwortung für einen Rückgang der Leistungen. Für die Zeit der Beurlaubung sind alle Gebühren weiterzuzahlen, die Rechte des Schülers werden aufrechterhalten. Bei einer "Abmeldung" dagegen erlischt die Zugehörigkeit zur DSL.

Elternhaus - Schule
Die Schule bittet darum, die Klassenelternabende zu besuchen, um die allgemein interessierdenen Fragen der Erziehung und es Unterrichts in der jeweiligen Klasse kennenzulernen und im Kreise der Klasseneltern besprechen zu können.
Die schriftlich bekanntzugebenden Sprechstunden der Lehrer bieten die Möglichkeit, die schulischen Fragen, die nur das eigene Kund betreffen, mit dem Klassen- oder Fachlehrer in Ruhe zu erörtern.
Der Schulleiter ist nach vorheriger Vereinbarung zu sprechen.
Von einer Störung des Unterrichts ist in jedem Falle unbedingt abzusehen. Um alle Eltern über Veränderungen, Entwicklungen und Vorkommnisse in der Schule zu informieren, erscheint in unregelmässigen Abständen die "Elterninformationen", die dem Schüler mit nach Hause gegeben wird.

Verantwortung der Schüler
Es wird von jedem Schüler erwartet, dass er sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule einordnet und alles unterlässt, was dem Ansehen der Deutschen Schule im Gastland schaden könnte.
Der Direktor.

Quelle: DSL Aufnahme-Information 1976/1977


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