Aufnahme-Information 1981


Lage
Die 1977/78 neugebaute Schule liegt in Kirikiri westlich des Expressways von Tin Can Island zum Flughafen auf einem langfristig gepachteten Gelände von 22,500m2 Grösse und ist unabhängig von der öffentlichen Wasser- und Stromversorgung.
Die sechs Schulgebäude, die Lehrerhäuser sowie die Versorgungseinrichtungen wurden unter erheblichen Opfern der Elternschaft und mit ausserorderlicher Hilfe deutscher, schweizerischer und anderer an der Schule interessierter Firmen errichtet.
Der Ausbau und die Vervollständigung der Ausstattung sind vordringliche Aufgabe der Schule für die kommenden Monate und Jahre.

Lehrkräfte
Während der Schulleiter, sein Stellvertreter, der Leiter der Grund- und Hauptschule von der ZfA entsandt werden, bemüht sich die Schule, ausgebildete Lehrerinnen als Ortskräfte - dem Bedarf entsprechend - einzustellen.
Ein von der Regierung entsandter Schweizer Lehrer kümmert sich um die besonderen unterrichtlichen Belange der Schüler schweizerischer Nationalität.

Aufbau der Schule
Die Schule umfasst zur Zeit Vorschulgruppen, die Grundschule mit den Klassen 1 bis 4, die Orientierungsstufe mit den Klassen 5 und 6, wobei die Klasse 6 erst 1981/82 differenziert wird, den Haupt- und Realschulzweig mit einer Fremdsprache in den Klassen 7a bis 10a, den Gymnasial- und Realschulzweig mit zwei Fremdsprachen in den Klassen 7b bis 10b, die gymnasiale Oberstufe mit den Klassen 11 und 12.
Hauptschüler erhalten den Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren, in besonderen Fällen nach dem 10. Schuljahr. Realschüler mit einer Fremdsprache (Englisch) legen eine Abschlussprüfung ab und erlangen damit das Abschlusszeugnis der Realschule. Die Schlussprüfung an Deutschen Auslandschulen wird unter Leitung eines Prüfungsbeauftragten der KMK am Ende des 10. Schuljahres durchgeführt. Das Schlusszeugnis berechtigt zum Eintritt in eine Fachoberschule bzw. in die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe.

Unterricht
Bei Bedarf und ausreichender Zahl von Fachlehrerstunden bietet die Schule über die Fächer der verbindlichen Stundentafel hinaus noch an: F- und C-Flötenunterricht, christliche Religionslehre, Handballtraining, Volleyball, Basketball, Schwimmtraining, Fussballtraining, Kurse im künstlerischen Bereich, u.s.w.
Jedes Jahr nimmt die Schule an den Bundesjugendspielen teil.
Die Arbeitspläne in allen Klassen entsprechen allgemeinen deutschen Normen und sind von der KMK anerkannt.

Zeugnisse
Zeugnisse werden am ersten Freitag im Februar und vor den grossen Ferien erteilt. Die Versetzung in die nächsthöhere Klasse wird nur im Julizeugnis ausgesprochen.
1=sehr gut; 2=gut; 3=befriedigend; 4=ausreichend; 5=mangelhaft; 6=ungenügend
Alle Zeugnisse werden in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Unterrichtszeit
Das Schuljahr beginnt theoretisch jeweils am 1.August und endet am 31.Juli des folgenden Jahres.
Die Ferien verteilen sich auf Weihnachtsferien, etwa drei Wochen, Osterferien, etwa drei Wochen, grosse Ferien, etwa acht Wochen, von Anfang Juli bis Anfang September.
Die tägliche Schulzeit beginnt um 7:30 Uhr und endet - entsprechend dem Stundenplan - 10:40 Uhr, 12:20 Uhr oder 13:15 Uhr, am Sonnabend 11:40 Uhr.
Die Klassen 1 bis 6 haben sonnabends keinen Unterricht; für die höheren Klassen ist jeweils der erste Sonnabend im Monat schulfrei.

Schülertransport
Soweit es die Verkehrsverhältnisse zulassen, gilt folgende Regelung: Für die Schüler aus Apapa ist der Transport zur Schule morgens Sache der Eltern, dagegen übernimmt die Schule das Abholen dieser Schüler zu später beginnendem Unterricht (Kurse) und bringt die Apapaschüler zu allen Unterrichtsschlusszeiten mit schuleigenen Bussen nach Hause. Die Schüler aus anderen Stadtteilen werden wie bisher abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

Versicherung
Alle Schüler werden von der Schule gegen Unfall versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf jede schulische Veranstaltung vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr zur elterlichen Wohnung. Er gilt auch bei Streik und Unruhen. Die Versicherung deckt die Arzt-, Behandlungs- und Krankenhauskosten die 50 Naira übersteigen, bis zu 2000 Naira.

Haftung der Schule
Für Wertsachen, die der Schüler in die Schule mitbringt, haftet die Schule nicht.

Lehr- und Lernmittel
Gemessen an der Zahl der Schüler und den Raummöglichkeiten, ist die Schule hinlänglich mit akustisch-visuellen Unterrichtsmitteln ausgestattet und besitzt für alle Fächer die notwendigen Lehrmittel, die ständig ergänzt und den sich ändernden Anforderungen der Schule angepasst werden.
Schulbücher sind weitgehend Spenden der ZfA und werden leihweise ausgegeben. Eine Schülerbücherei seht allen Jungen und Mädchen zur Verfügung.

Spenden
Die Schule (nicht jedoch der Schülertransport) wird von der ZfA regelmässig finanziell unterstützt. Die Kosten für den Schulneubau sowie die laufenden Ausgaben für den Betrieb der Schule in all seinen Bereichen, d.h. für Lehr- und Lehrmittel, für Pacht und Ausstattung, Reinigung und Instandhaltung, für Löhne und Gehälter, sind so hoch, dass der Haushalt durch die Schulgebühren nicht gedeckt ist. Die Schule ist deshalb immer wieder auf die Spenden von Firmen und auf die Hilfe einzelner angewiesen.

Gebührenordnung
Bei der Anmeldung werden für jedes Kind eine Aufnahmegebühr von Naira 120.--; die Prämie für die Unfallversicherung von Naira 5.-- und eine Schulbuchumlage von Naira 50.-- erhoben.
Schulgeld pro Quartal:
  • Mitglieder für ein Kind Naira 231.--
  • Mitglieder für zwei Kinder Naira 444.--
  • Mitglieder für drei Kinder Naira 651.--
  • Mitglieder für vier Kinder Naira 858.--
  • Nichtmitglieder für ein Kind Naira 231.--
  • Nichtmitglieder für zwei Kinder Naira 450.--
  • Nichtmitglieder für drei Kinder Naira 669.--
  • Nichtmitglieder für vier Kinder Naira 888.--
Firmen, die siche ausserstande sehen, die Schule in angemessener Weise zu unterstützen, zahlen für jeden Schüler ihrer Firmenangehörigen einen einmaligen Aufbaubeitrag von 1,500 Naira. Im ersten Quartal werden die Prämien für die Versicherung (Naira 5.--) und die Schulbuchumlage (Naira 50.--) fällig. Auf begründeten schriftlichen Antrag kann für den Schulbesuch Schulgeldermässigung gewährt werden, worüber der Vorstand des Schulvereins entscheidet. Weil keine Rechnung verschickt werden, bittet der Schulverein darum, alle fälligen Gebühren jeweils am Anfang eines Quartals mit gekreuztem Scheck zu zahlen oder dem Schüler in bar mitzugeben.

Aufnahme und Abgang von Schülern
Die Anmeldung des Schülers erfolgt durch die Eltern. (Erziehungsberechtigten). Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
  • Pass oder Kinderausweis
  • gegebenenfalls Abgangszeugnis der letzten Schule
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter, in besonders gelagerten Fällen ein Prüfungsausschluss. Mit der Aufnahme in die Schule wird für die Erziehungsberechtigten die festgelegte Ordnung an der Schule verbindlich. Jeder Schüler erhält nach der Aufnahme einen Schülerausweis mit Lichtbild.
Soll ein Schüler die Schule verlassen, so bedarf es der rechtzeitigen Abmeldung durch den Erziehungsberechtigten. Das Abmeldeformular, unter Umständen ein Abgangszeugnis, kann erst ausgehändigt werden, wenn der abgehende Schüler alle Leihgaben der Schule ordnungsgemäss zurückgegeben hat und das Schulgeld bis zum Monatsende gezahlt ist.
Ein Versetzungszeugnis kann nur ausgestellt werden, wenn das Schulgeld bis zum Schuljahresende entrichtet wurde.

Schulbesuch
Nach Aufnahme in der Schule ist der Schüler zu pünktlicher und regelmässiger Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen seiner Klasse und der Schule verpflichtet. Die dem Schüler ausgehändigte Hausordnung ist zu beachten. Eine Befreiung von den Leibesübungen für mehr als drei Wochen kann nur dann ausgesprochen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt. Ein nichtkonfessioneller Religionsunterricht ist für die Klassen 1-4 ordentliches Lehrfach; eine Befreiung wird nur auf Antrag der Eltern gewährt. Ist ein Schüler durch Krankheit am Schulbesuch verhindert, so haben die Erziehungsberechtigten den Grund des Fehlens spätestens am dritten Tag dem Klassenlehrer mitzuteilen.
Für Schüler, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder in einer Wohngemeinschaft leben, in der ansteckende Krankheiten nachgewiesen sind, gelten die Vorschriften des deutschen Bundesseuchengesetzes. Eine Beurlaubung ist stets rechtzeitig vorher durch den Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer zu beantragen. Sie kann nur in dringenden Fällen (z.B. Heimaturlaub der ganzen Familie) gewährt werden. Die Erziehungsberechtigten tragen dann allein die Verantwortung für einen Rückgang der Leistungen. Für die Zeit der Beurlaubung sind alle Gebühren weiterzuzahlen, die Rechte des Schülers werden aufrechterhalten. Während der Ferien sind die Gebühren ebenfalls zu zahlen, da die Gehälter, Löhne und sonstigen Unkosten auch dann anfallen. Bei einer "Abmeldung" dagegen erlischt die Zugehörigkeit zur DSL.

Quelle: DSL Aufnahme-Information 1980/1981


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